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Gremien unserer Schule

 

Schulkonferenz

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. Sie ist ein Gremium, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern gleichberechtigt beraten und entscheiden. Die Schulkonferenz berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen und vermittelt in Streitfällen. Die Drittelparität erlaubt, dass die großen Personengruppen der Schule in der Schulkonferenz vertreten sind und sich gleichberechtigt einbringen können. Daher ist es wichtig, dass durch die Elternkonferenz und die Konferenz der Schüler die aktivsten Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt werden.

 

Zusammensetzung der Schulkonferenz (Abweichungen sind möglich)

  • Schulleiterin oder Schulleiter
  • 4 Vertreter/-innen der Konferenz der Lehrkräfte
  • 5 Vertreter/-innen der Konferenz der Schüler
  • 5 Vertreter/-innen der Elternkonferenz
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers

 

Gesamtzahl der Mitglieder der Schulkonferenz sind somit 16 Mitglieder.

 

Jahrgangskonferenz

Die Jahrgangskonferenz dient der Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten einzelner Jahrgangsstufen, der Koordinierung von Terminen und der Absprache der jeweiligen Kollegen, die innerhalb einer Jahrgangsstufe tätig sind.

 

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, z.B. Versetzung, Zeugnisse, Umfang der Hausaufgaben, Ordnungsmaßnahmen, Teilnahme am Förderunterricht. 

 

Fachkonferenz

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffende Angelegenheiten. Sie entscheidet z.B. über die Einführung zugelassener Schulbücher (auf Grundlage der Beschlüsse der Schulkonferenz und der Konferenz der Lehrkräfte), Leistungsbewertungen, Regelungen für den fächerübergreifenden Unterricht und über Maßnahmen und Vorhaben, die zur Qualitätssicherung und Entwicklung führen.

 

Konferenz der Lehrkräfte

Die Konferenz der Lehrkräfte berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Im Besonderen legt sie die Grundsätze der Unterrichts- und der Erziehungsgrundlagen, die Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne, der Erprobung und Durchführung besonderer Unterrichtsformen und die Einführung zugelassener Lehrmittel fest.

 

Konferenz der Schülerinnen und Schüler (Schülerkonferenz)

Ab der Jahrgangsstufe 4 werden in jeder Klasse je zwei Schülersprecherinnen oder Schülersprecher gewählt. Die gewählten Schülersprecherinnen und Sprecher bilden die Schülerkonferenz.

 

Elternkonferenz

Die gewählten Elternsprecherinnen und Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden die Elternkonferenz. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Sie dient der Unterrichtung und Aussprache über alle schulischen Angelegenheiten. Sie wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählen aus Ihrem Kreis die Mitglieder der Schulkonferenz sowie ein Mitglied des Kreiselternrates. Ebenso wählen sie die beratenden Mitglieder der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, der Konferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen. Mitglieder mit beratender Stimme sind zwei Schülersprecher/-innen.

 

 

Kontakt

Grundschule "Max Dortu"

Städtische Schule

Dortustr. 28-29

14467 Potsdam

 

E-Mail

Tel.: 0331/ 28 97 440

Fax: 0331/ 28 97 441

 

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